Aufgaben und Ziele

Wir sind Spezialisten im Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir zudem über jahrelange Gerichtserfahrung im arbeitsrechtlichen Bereich und kennen uns in den Branchen der Genossenschaften bestens aus. Dadurch, dass wir die Tarifverträge abschließen bzw. mitgestalten, profitieren die Mitglieder direkt von diesem Wissen.

Wir vertreten Ihre Interessen als Arbeitgeber kompetent und konsequent. Der enge Kontakt zu den Vorständen und Personalabteilungen hilft dabei, Fehler bereits in einem frühen Stadium zu vermeiden bzw. die optimale Lösung in jedem Verfahrensschritt zu erzielen. Wir beraten Sie z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, dem Formulieren von Abmahnungen und bei Kündigungen. Sollte außergerichtlich keine akzeptable Lösung zu erzielen sein, nehmen wir in gerichtlichen Auseinandersetzungen die Prozessvertretung für Sie wahr. Das Ziel für Sie ist stets, das Machbare möglich und das Mögliche machbar zu machen.